1. Die Ziffern 2 (Schuldspruch), 3 (Strafmass), 4 (Genugtuung, Privatklage), 6 (Verfahrenskosten) und 8 (Parteikosten) des Dispositivs des Urteils des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 24. Oktober 2016 (Verfahren Nr. K3S 16 1) seien aufzuheben. 2.1 Der Angeschuldigte A___ sei von folgenden Vorwürfen freizusprechen: - vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung - vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Nötigung - vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind - vom Vorwurf der Pornographie.