- Ziff. 3 (Zivilforderung soweit der Anspruch auf Schadenersatz betroffen ist) - Ziff. 4 (Einziehung Tatwaffe) - Ziff. 6 (Entschädigung für Anwalt der ersten Stunde) - Ziff. 7 (Entschädigung an die Privatkläger) mangels Berufung in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Beschuldigte A___ wird der vorsätzlichen Tötung im Sinne von Art. 111 StGB schuldig gesprochen (begangen am 22. März 2015). 3. Er wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von 163 Tagen (Art. 47 und 51 StGB).