Es könne nicht sein, dass A___ die Kosten für rechtswidrig erhobene Beweismittel und für das Verfahren nutzlose Aufwendungen der Staatsanwaltschaft auferlegt würden. Falls man die durch die Polizei in Rechnung gestellten Kosten nicht aufschlüsseln könne, sei die ganze Rechnung zu entfernen (act. B 27, S. 8).