Im Übrigen wisse er nicht, wie der Blutfleck von G___ an der Innenseite des Kragens dorthin gekommen sei. Die Jacke sei bis oben geschlossen gewesen (act. B 3/69, S. 8). Anlässlich der Berufungsverhandlung erklärte A___, er bleibe bei den bisherigen Aussagen, mehr habe er nicht zu sagen. Er werde sich lediglich noch zu seiner Person, aber nicht mehr zur Sache äussern (act. B 27, S. 3 und 6). Er erwähnte lediglich, dass er Rechtshänder sei und die gesundheitlichen Probleme schon vor der Tat bestanden; seither hätten sie sich verschlimmert (act. B 27, S. 6).