Vor Schranken führte der Beschuldigte aus, er wisse nicht, wieso er von G___ gewürgt worden sei. Er sei nie auf ihn losgegangen (act. B 3/69, S. 7). Ihm sei schwarz vor Augen geworden. Da er von G___ gewürgt worden sei, habe er nicht umkippen können. Es sei sehr schnell (2 - 3 Sekunden) gegangen, wobei er während dieser Zeit nur die Sicht verloren habe (act. B 3/69, S. 11). Danach habe er nur zwei Personen gesehen, G___ und C2___. C2___ sei rechts von ihm gewesen, dann habe er ihn verloren. Aus Angst, dieser sei hinter ihm, habe er das Messer aus der Tasche gezogen und habe G___ damit schlagen wollen. Er habe ihm zuerst damit gedroht.