3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 900.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 800.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 2‘150.00 insgesamt, werden im Betrag von CHF 1‘350.00 dem Berufungskläger auferlegt und im Betrag von CHF 800.00 auf die Staatskasse genommen. 4. Dem Berufungskläger wird für die Kosten seiner Verteidigung im zweitinstanzlichen Verfahren eine Entschädigung von CHF 1‘395.15 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse zugesprochen. Für das erstinstanzliche Verfahren wird ihm keine Entschädigung zugesprochen.