Bei einem durchschnittlichen Monatslohn von netto CHF 4‘805.07 und einer Strafe von 250 Tagessätzen ist dem Berufungskläger – zusätzlich zum vorderrichtlich festgelegten Pauschalabzug für gesetzliche Auslagen – eine weitere Reduktion um 30% zu gewähren. Dies ergibt eine endültige Berechnungsgrundlage von CHF 2‘354.50, welches im Resultat einen Tagesansatz von aufgerundet CHF 80.00 ergibt. Dies entspricht dem Antrag des Berufungsklägers, weshalb die Berufung gutzuheissen ist.