Angesichts der Dauer der Strafe und mit Blick auf das Nettoeinkommen des Berufungsklägers ist die Auswirkung für den Beschuldigten gross. Nach der vorgenannten bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss in einem solchen Fall die Frage nach einer Reduktion der Tagessatzhöhe gestellt und es darf nicht ohne weiteres nur von den Tageseinnahmen ausgegangen werden. Dies würde der bundesgerichtlichen Praxis widersprechen9.