Seite 7 desgerichtliche Rechtsprechung erfolgte7. Im vorgenannten Entscheid wurde bei einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen, einem Nettoeinkommen von CHF 5‘426.70 und diversen gesetzlichen Abzügen in Höhe von rund 21% (entspricht dem unter Ziff. 1.7. erwähnten Pauschalabzug) ein weiterer Abzug von 30% gewährt8. Daraus resultierte – anstelle des standardmässig berechneten Tagessatzes von CHF 140.00 – ein Tagessatz von CHF 100.00.