Ausgangslage für die Festsetzung des Tagessatzes bildet das Nettoeinkommensprinzip, welches sich aus dem Einkommen des Täters bildet, dass diesem an einem Tag durchschnittlich aus seinen Einkünften zufliesst1. Davon werden die gesetzlich geschuldeten Beiträge an die obligatorischen Kranken- und Unfallversicherungen und Steuern abgezogen. Das Nettoprinzip verlangt somit, dass bei den ermittelten Einkünften nur der Überschuss der Einnahmen über die damit verbundenen Aufwendungen berücksichtigt wird2. Dabei ist unter dem nach Art.