Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 28. Januar 2016 versandt (act. B 4/24) und konnte den Parteien am 29. Januar 2016 (Berufungskläger act. B 4/26), bzw. am 1. Februar 2016 (Berufungsbeklagte act. B 4/25) zugestellt werden. Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 meldete der Beschuldigte rechtzeitig die Berufung an (act. B 4/27), weshalb eine schriftliche Urteilsbegründung ausgefertigt wurde (act B 3).