Seite 3 10. Festzuhalten ist, dass keine Bestimmung die Dokumentation der Durchführung der Gerätetests vorschreibt. Verlangt wird lediglich eine Bestätigung über die Durchführung dieser Tests. Eine solche Bestätigung liegt vor. Im Messprotokoll über die Geschwindigkeitskontrolle vom 23. November 2014 hat der Polizeibeamte D___ unterschriftlich die ordnungsgemässe Durchführung der Funktionstests bestätigt (B4/22).