VSKV- ASTRA). Gemäss Ziffer 5 der Weisung des ASTRA über polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachung im Strassenverkehr vom 22. Mai 2008 (, zuletzt besucht am 15. März 2017) ist ein Messprotokoll zu führen, in dem u.a. die Kontrolle der vorgeschriebenen Gerätetests bestätigt wird.