Der Beschuldigte sagte in der Befragung vor Obergericht aus (act. B 3/16), er habe in der Bläächi Bar Red Bull pur getrunken (S. 3). Ihm sei an seinem Getränk nichts aufgefallen (S. 3). Er erkläre sich die Blutalkoholkonzentration von mind. 0,8 Gewichtspromille damit, dass er das falsche Getränk getrunken habe (S. 3). Seine Freundin habe Wodka-Red Bull getrunken (S. 3). Der 40 %-ige Wodka sei ja geruchlos (S. 3). Er habe nicht gemerkt, was er getrunken habe (S. 3). Die Getränke von ihm und seiner Freundin seien vertauscht worden (S. 3). Anders sei es nicht erklärbar (S. 3). Er habe es auch nicht bemerkt, als er abgefahren sei (S. 3).