2.2 Subjektiver Tatbestand Am 17. Februar 2015 liess der Berufungskläger an Schranken des Obergerichts vorbringen, er habe in der Bläächi Bar Red Bull getrunken. Er habe nichts gemerkt, er sei ins Dart-Spiel vertieft gewesen. Er habe ein falsches Glas bekommen. Kontrolliere man denn das Glas immer? Zumindest der subjektive Tatbestand für das Verfahren betreffend qualifizierte Blutalkoholkonzentration sei nicht hunderprozentig nachgewiesen. Auch Fahrlässigkeit sei nicht gegeben.