1.5 Beweisanträge Der Beschuldigte liess vor Obergericht im Verfahren O2S 14 4 die Einvernahme der beiden st. gallischen Polizeibeamten als Zeugen beantragen, welche ihm am 19. Juli 2013 auf appenzell-ausserrhodisches Gebiet nacheilten, sowie der damaligen Beifahrerin C___. Die Anträge wurden vom Vorsitzenden mit Schreiben vom 9. Juli 2014 abgelehnt (act. B 3/1, B 3/5+8). Anlässlich der Hauptverhandlung wiederholte RA AA___ seine Anträge hinsichtlich der beiden Polizeibeamten (act. B 3/15, S. 4). Nach Ergehen des bundesgerichtlichen Rückweisungsurteils am 18. Januar 2016 erneuerte RA AA___ die genannten Beweisanträge nicht (vgl. act.