Seite 6 Erwägungen des Gerichts 1. Formelles 1.1 Rückweisung und neues Urteil Die Behörde, an welche zurückgewiesen wird, ebenso wie das Bundesgericht selber, falls die Sache erneut ihm unterbreitet wird, sind an die rechtlichen Erwägungen im Rückweisungsentscheid gebunden (Meyer, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 2. Aufl, N. 18 zu Art. 107 BGG).