F. Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht Gegen dieses Urteil gelangte die Staatsanwaltschaft mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und beantragte, das angefochtene Urteil sei aufzuheben, A___ sei wegen Führens eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. A___ liess beantragen, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen und das angefochtene Urteil zu bestätigen.