Seite 3 Aufgrund der formellen Anträge des Verteidigers konnte die Einzelrichterin das Urteil nicht sofort fällen (act. B 2/28). Der Verteidiger verzichtete am 8. April 2014 auf die mündliche Urteilseröffnung und -begründung (act. B 2/33). Das Urteil wurde den Parteien daraufhin am 9. April 2014 schriftlich eröffnet (act. B 2/32).