Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden datiert vom 10. Dezember 2013. Darin wurde der Beschuldigte wegen Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand (qualifizierte Blutalkoholkonzentration) verurteilt und zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 100.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren, und zu einer Busse von CHF 1‘250.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen 13 Tage) verurteilt (act. B 2/19). Am 13. Dezember 2013 erhob der Verteidiger des Beschuldigten fristgerecht Einsprache (act. B 2/20).