und das Untersuchungsamt Gossau am 3. September 2013 die Abtretungsverfügung erliess (act. B 2/10). Am 17. September 2013 wurde der Beschuldigte durch die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden einvernommen (act. B 2/12). Am 19. November 2013 erging die Mitteilung an die Parteien, wonach vorgesehen sei, das Verfahren (SV 13 817) mit einem Strafbefehl abzuschliessen (act. B 2/17). Der Verteidiger des Beschuldigten stellte daraufhin den Antrag auf Einstellung des Verfahrens (act. B 2/18). Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden datiert vom 10. Dezember