Seite 2 abgenommen werde. Die Beamten der Kantonspolizei St. Gallen fuhren daraufhin mit dem Beschuldigten in das Spital Herisau, wo ihm eine Blutprobe abgenommen wurde (act. B 2/1+2). Die Blutalkoholbestimmung wurde durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen vorgenommen und ergab eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0.8 Gewichtspromille (act. B 2/3+4).