Die Aufenthaltsbewilligung B ist Staatsbürgern der EU- und der EFTA-Staaten vorbehalten18. Mit einer kosovarischen Staatsbürgerschaft erhält man keine Aufenthaltsbewilligung B. Der Beschuldigte wollte in der Schweiz leben und arbeiten. Dies wäre ohne eine Aufenthaltsbewilligung B nicht oder zumindest schwieriger möglich gewesen. Weil er das Ausweispapier nicht von offizieller Seite erhalten hat, musste dem Beschuldigten bewusst sein, dass die Identitätskarte gefälscht war. Diese verwendete er, um eine Aufenthaltsbewilligung B für sich und später auch für seine Ehefrau zu besorgen.