Seite 10 1.2 Dem Abklärungsbericht der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vom 4. März 2014 kann entnommen werden (act. B 3/5), anlässlich der Vorsprache bei der Polizei habe der Beschuldigte die italienische Identitätskarte mitgebracht. Diese sei während der Befragung durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden kontrolliert worden. Die kurze Überprüfung habe ergeben, dass es sich bei der Identitätskarte um eine Fälschung handle. Der Beschuldigte sei mit dieser Erkenntnis konfrontiert worden.