c) In der Folge erklärten sich sowohl die Staatsanwaltschaft (act. B 9) als auch der Verteidiger des Berufungsklägers (act. B 10) mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden. d) Mit Eingabe vom 26. August 2016 liess A___ seine Berufungsanträge ergänzen (act. B 12). Die Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft datiert vom 12. September 2016 (act. B 18).