Mit Urteil der Einzelrichterin des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 12. April 2016 (ES2 15 5) wurde A___ wegen Fälschung von Ausweisen im Sinne von Art. 252 StGB und Täuschung von Behörden im Sinne von Art. 118 Abs. 1 AuG, begangen am 18. Juli 2009, schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00, entsprechend CHF 6‘300.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Ausserdem wurde er zu einer Busse von CHF 1‘500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen, verurteilt.