b) Am 2. Februar 2014 wurde der Beschuldigte zu diesem Sachverhalt von der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden befragt (act. B 3/2). Anlässlich der Befragung des Beschuldigten legte dieser die italienische Identitätskarte vor. Diese wurde während der Befragung durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden kontrolliert. Die kurze Überprüfung ergab, dass die Identitätskarte gefälscht war. Der Beschuldigte wurde mit dieser Erkenntnis konfrontiert (act. B 3/5). Am 4. Februar 2014 unterzog der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Appenzell