a) Am 22. April 2013 meldete eine unbekannte Person telefonisch, dass der Beschuldigte nicht Italiener, sondern Kosovare sei (act. B 3/4.10). Am 24. April 2013 ersuchte das Migrationsamt in Trogen bei der Schweizer Botschaft in Rom um Auskunft (act. B 3/4.1 mit Beilagen). Am 31. Oktober 2013 erkundigte sich das Migrationsamt bei der Schweizer Botschaft in Rom nach dem Verfahrensstand. Am gleichen Tag meldete sich wieder eine unbekannte Person telefonisch beim Migrationsamt und erklärte, dass A___ nicht Italiener, sondern Kosovare sei. Er spräche kein Wort italienisch und sei auch noch nie in Italien gewesen (act. B 3/4.10).