Gegenstand Fälschung von Ausweisen und Täuschung von Behörden Anträge: a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsbeklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Beschuldigte A___ sei wegen Täuschung von Behörden sowie Fälschung von Ausweisen, begangen am 18. Juli 2009, schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 70.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von CHF 1‘500.00 (bei schuldhaftem Nichtbezahlen Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) zu verurteilen. 3. Die sichergestellte Identitätskarte sei zu vernichten.