Seite 25 98 IV 212 E. 2c; Trechsel/Jean-Richard, a.a.O., N. 6 zu Art. 24 StGB). Ein Anstifter zu einer Falschaussage muss wissen oder damit rechnen, dass der Angestiftete als Zeuge aussagen wird, was besonders wichtig ist bei Anstiftungsversuch (Trechsel/Affolter-Eijsten, a.a.O., N. 18 zu Art. 307 StGB). Das Obergericht ist der Ansicht, dass der Beschuldigte aufgrund dessen, dass E___