„Falls mal jemand vom Gericht in Trogen anruft wegen unseren Geschäftsfahrzeugen, dann sagt bitte, dass sie allen zur Verfügung stehen – auch den temporären.“ E-Mail-Antwort von G___ vom 7. Januar 2010, 07.50 Uhr, an B___ (act. B 5/5.4): „Falls dies kein Joke ist, solltest du Mitarbeiter nicht unbedingt zum Lügen animieren.“ Zeuge J___ gab in seiner Befragung durch die Staatsanwaltschaft unter anderem an (act. B 5/3.2):