Das habe nichts mit Informationspolitik zu tun, sondern nur mit der Absicht, sich einer möglichen strafrechtlichen Sanktion zu entziehen. Auch wenn der Beschuldigte selber damals das Radarbild noch nicht gesehen habe, so sei er sich bereits beim Verfassen des Mails bewusst gewesen, dass seine Mitarbeitenden als Zeugen zu befragen gewesen waren. Massgeblich für die Triage, welche der Adressaten der E-Mail als Zeugen hätten befragt werden dürfen und welche nicht, sei das Radarbild. Da es sich beim Lenker einwandfrei um einen Mann gehandelt habe, sei eine Frau aus der Firma des Beschuldigten als Zeugin vorgeladen worden. Dies sei denn auch der Grund gewesen, wieso E___ vorgeladen worden sei.