__, steht für das Obergericht fest, dass B___ wissentlich und willentlich eine Falschaussage seiner Mitarbeiterin am bevorstehenden Einvernahmetermin beim Verhöramt Appenzell Ausserrhoden herbeiführen wollte oder zumindest eine solche in Kauf nahm. Mit seinen unzutreffenden Informationen hat er mit voller Absicht E___ dazu gebracht, dass sie vor den Untersuchungsbehörden falsche Aussagen gemacht hat. Dadurch hat er E___ vorsätzlich dazu angestiftet, gegen Art. 307 StGB zu verstossen.