„Am 22. Dezember 2009 wurden Sie von der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden als Zeugin in einem Verfahren betreffend einer Geschwindigkeitsüberschreitung, welche mit einem Fahrzeug Ihrer damaligen Arbeitgeberin begangen wurde, auf den 6. Januar 2010 nach Trogen vorgeladen. Haben Sie vor der Einvernahme mit B___ über diese Vorladung gesprochen? Wenn ja, was?