Wie vorstehend in der Prozessgeschichte (lit. B) aufgeführt, überwies die Staatsanwaltschaft am 17. Dezember 2013 den Strafbefehl gegen B___ als Anklageschrift an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden (act. B 5/7 und B 6/7). Mit Verfügung vom 5. März 2014 (ES1 13 11) hob der Einzelrichter des Kantonsgerichts den Strafbefehl gegen B___ vom 15. Oktober 2013 auf und wies die Akten zur Durchführung eines neuen Vorverfahrens an die