2. Materielles 2.1 Anstiftung zur Falschaussage (Art. 24 Abs. 1 i.V.m. Art. 307 StGB) 2.1.1 Anklagegrundsatz Der Berufungsbeklagte lässt rügen, auch im zweiten Versuch habe es die Berufungsklägerin nicht geschafft, den zur Anklage bestimmten Lebenssachverhalt klar zu umschreiben und in Worte zu fassen. Es bleibe schleierhaft, was genau, ausser einem Schuldspruch, die Berufungsklägerin mit der Berufung beim befassten kantonalen Obergericht zur Anklage bringen möchte.