Seite 5 e) Mit Verfügung vom 28. Januar 2016 wurde den Parteien mitgeteilt, dass anlässlich der mündlichen Hauptverhandlung E___ als Zeugin befragt werde (act. B 16). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a - e vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. Erwägungen des Gerichts