Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde gleichentags versandt (act. B 5/18) und konnte beiden Parteien am 7. April 2015 (act. B 5/19 und B 5/20) zugestellt werden. Mit Schreiben vom 8. April 2015 meldete die Staatsanwaltschaft rechtzeitig die Berufung an (act. B 5/21).