Das Verfahren SV 09 1258 in Sachen Staat gegen unbekannte Täterschaft betreffend Geschwindigkeitsüberschreitung vom 13. Oktober 2009 wurde mit Verfügung vom 21. Januar 2014 eingestellt und erwuchs in Rechtskraft (act. B 18/10). Am 28. Oktober 2014 nahm die Staatsanwaltschaft wegen einer möglichen weiteren Einvernahme telefonisch Kontakt zu E___ auf. Diese erklärte, dass sie alles gesagt habe, was sie wisse. Aufgrund der vergangenen Zeit seit dem angeblichen Delikt könne sie sich an nichts erinnern, was sie noch nicht gesagt habe (act.