Appenzell Ausserrhoden) betreffend dieser Geschwindigkeitsüberschreitung als Zeugin zur Einvernahme nach Trogen vorgeladen (act. B 5/2.2). Die Einvernahme fand am 6. Januar 2010, 16.00 Uhr, in Trogen statt (act. B 5/2.3 und B 18/9). Gleichentags, am 6. Januar 2010, 17.22 Uhr, versandte B___ an die Mitarbeiter F___, G___ und H___ eine E-Mail mit folgendem Wortlaut (act. B 5/5.3): „Falls mal jemand vom Gericht in Trogen anruft wegen unseren Geschäftsfahrzeugen, dann sagt bitte, dass sie allen zur Verfügung stehen – auch den temporären.“ Anderntags am 7. Januar 2010 gab G___ B___ folgende Rückantwort (act.