Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. Die Kosten für die Vertretung der Anklage vor Gericht betragen CHF 400.00. Von einer Entschädigung sei abzusehen. Seite 2 b) des Beschuldigten: aa) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. B___ sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. bb) im Berufungsverfahren: in der Eingabe vom 24. August 2015 (act. B 7): 1. Auf die Berufungserklärung der Staatsanwaltschaft vom 16. Juli 2015 sei nicht einzutreten;