Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 17. Juli 2013 mit seinem VW New Beetle in angetrunkenem Zustand (1.6 Promille) vom Restaurant C___ in D___ zu sich nach Hause in E___ gefahren zu sein. Zuvor war es im Restaurant zu einer Auseinandersetzung gekommen, bei der sich der Beschuldigte eine Schnittverletzung am rechten Handballen zuzog. Der Beschuldigte bestreitet, selbst nach Hause gefahren zu sein und erklärt, dass er von seiner Kollegin F___ in seinem eigenen Wagen nach Hause gebracht wurde. B. Prozessgeschichte vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts