Berufungsbeklagte/Anschluss- Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden berufungsklägerin vertreten durch: a.o. StA B___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Führen eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand, Verweigerung einer Blutprobe und nachträgliche richterliche Verfügung (Widerruf) Anträge a) der Staatsanwaltschaft, Berufungsbeklagten und Anschlussberufungsklägerin: vor der Einzelrichterin des Kantonsgerichts: