CHF 1‘470.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 50.00 Auslagen vor Obergericht (Entschädigung Zeuge) CHF 2‘000.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 3‘970.00 insgesamt, werden dem Beschuldigten A___ auferlegt. 7. Dem Beschuldigten wird für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen.