Für die geringfügige Sachbeschädigung habe das Untersuchungsamt bereits eine Busse in Höhe von CHF 150.00 ausgesprochen. Es rechtfertige sich, diese für das pflichtwidrige Verhalten nach einem Unfall sowie das Nichtbeherrschen des Fahrzeuges um weitere CHF 150.00 auf gesamthaft CHF 300.00 zu erhöhen. Davon sei die Busse der ersten Verurteilung in Abzug zu bringen, so dass als Zusatzstrafe für die beiden jetzt beurteilten Übertretungen eine Busse von CHF 150.00 resultiere. Der überlangen Untersuchungsdauer werde mit einer Reduktion der Busse auf CHF 50.00 Rechnung getragen.