Seite 22 schärfen. Für beide Taten gelte, dass deren Tatschwere mindestens im mittleren Bereich liege. Mithin rechtfertige sich eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 60 Tagessätze, was zu einer Strafe von insgesamt 360 Tagessätzen führe. Wegen der langen Verfahrensdauer, die Anklageerhebung erfolgte fast drei Jahre nach der Tatbegehung und knapp vor der Verjährung der beiden Übertretungstatbestände (Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall), rechtfertige sich eine Strafreduktion um 30 Tagessätze.