Dafür sprächen nicht nur der Umstand, dass die Unfallfahrt in der Nacht und an einem Wochenende erfolgt sei, sondern auch die guten, trockenen Strassenverhältnisse sowie der weitestgehend gerade Streckenverlauf im Bereich der Unfallstelle. Es dürfe als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass die Polizei nach Unfällen inzwischen systematisch Atemalkoholproben durchführe, sei es auch bei geringfügigen Ereignissen, insbesondere Selbstunfällen ohne Fremdschäden.