Seite 11 werden7, zum andern hat der Beschuldigte am 9. Januar 2014 erneut bestätigt, dass ihm der Opel Combo mit dem Kontrollschild AR XXXX am 20. November 2014 fest zugeteilt gewesen sei (act. B 6/22, S. 2). H___, der Chef von A___, erklärte am 22. März 2013 als Zeuge ebenfalls (act. B 6/16, S. 3), der Opel Combo sei am Wochenende vom 20./21. November 2011 A___ fest zugeteilt gewesen und seine Angestellten könnten die Fahrzeuge auch privat benutzen.