Mit Anklageschrift vom 22. September 2014 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten erhoben (act. B 6/26). Den Parteien wurde mit Verfügung vom 8. Oktober 2014 Gelegenheit gegeben, eigene Beweisanträge zu stellen (act. B 6/29). Die Hauptverhandlung fand am 19. November 2014 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers statt (act. B 6/34/1). Das Urteil wurde gleichentags gefällt und dem Beschuldigten mündlich eröffnet (act. B 6/34/1). Das schriftliche Urteilsdispositiv wurde am 20. November 2014 versandt (act. B 6/37) und konnte den Parteien am 21. November 2014 zugestellt werden (act. B 6/38 und B 6/39).