Berufungskläger A___ Beschuldigter verteidigt durch: RA AA___ Berufungsbeklagte Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: StA B___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, pflichtwidriges Verhalten nach einem Unfall, Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, nachträgliche richterliche Anordnung Anträge a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsbeklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: